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Gute Vorbereitung ist alles - erfahren Sie Wichtiges zu organisierten Landausflügen.

Wissenswertes zu den Landausflügen

Buchung und Bezahlung von Landausflügen
Einige Landausflüge haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität – wir empfehlen die frühzeitige Buchung im Internet bis 7 Tage vor Reisebeginn im Bereich Meine Reise. Für alle Landausflüge ohne Vorausbuchungsfrist bestehen auch noch an Bord Buchungsmöglichkeiten. Zu allen Häfen findet eine Informationsveranstaltung an Bord statt, ebenso beraten Sie unsere erfahrenen Tourguides gern detailliert zu Ausflugsinhalten. Das Tagesprogramm informiert Sie über Öffnungszeiten der Buchungsschalter sowie den Buchungsschluss aller Landausflüge. Die Bezahlung der Landausflüge erfolgt unkompliziert über das Bordkonto am Ende der Reise.

Stornierung von Landausflügen
Im Internet im Voraus gebuchte Landausflüge können, soweit in der Ausflugsbeschreibung nicht anders darauf hingewiesen wird, bis 7 Tage vor Reisebeginn im 
Bereich Meine Reise kostenlos storniert werden. Umbuchungen bzw. Rücktritte sind nur bis zum offiziellen Buchungsschluss an Bord möglich. Dies gilt auch für erst an Bord gebuchte Landausflüge. Den Buchungsschluss entnehmen Sie bitte dem Tagesprogramm an Bord. Für die Stornierung und Umbuchung nach Buchungsschluss wird der volle Ausflugspreis berechnet.

Ausflugsstornierung durch den örtlichen Veranstalter
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der örtliche Veranstalter berechtigt, einen Landausflug gegen Erstattung des Ausflugspreises zu stornieren. In diesem Fall werden Sie frühestmöglich informiert und auf Ausflugsalternativen hingewiesen. Außerdem können einzelne Teilnehmer vom Landausflug ausgeschlossen werden, wenn deren Verhalten die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gruppe beeinträchtigen würde.

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Landausflügen
An Landausflügen, die das Führen von Fahrrädern, Fahrzeugen oder Booten erfordern, oder an Reit-, Canopy- oder Canyoningausflügen sollten Sie nicht teilnehmen, wenn Sie Alkohol getrunken haben oder Medikamente einnehmen, die Ihre Reaktionszeit beeinträchtigen, an Epilepsie oder ähnlichen Beschwerden leiden oder bei anderen Beschwerden/Leiden, die für Sie und/oder andere Teilnehmer zur Gefahr werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Vielfalt der Landausflüge in einigen Fällen die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme erfordert.

Ablauf der Landausflüge
Ihre Sicherheit und ein reibungsloser Verlauf bei den Landausflügen liegen nicht nur uns, sondern auch den Ausflugsagenturen als Veranstalter besonders am Herzen. Aus diesem Grund behalten sich die lokalen Ausflugsagenturen als Ihre Vertragspartner vor, Programmpunkte und -zeiten auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Touren können von dem in der Ausflugsbeschreibung genannten Ablauf abweichen, wenn unerwartet hohes Verkehrsaufkommen oder saisonale Besonderheiten dies erfordern. Ebenso kann die Reihenfolge der Besichtigungspunkte auf den Landausflügen variieren. Innenbesichtigungen können auch aufgrund unvorhersehbarer Veranstaltungen entfallen. Sollten unvorhersehbare Ereignisse die Sicherheit, die Durchführbarkeit oder die Qualität des Landausflugs beeinträchtigen, können Landausflüge kurzfristig abgesagt werden. Die Landausflüge werden von örtlichen Reiseunternehmen durchgeführt. Nicht in allen Anlaufhäfen finden Sie deutsche Standards vor. Oft sind die Transportmittel landestypisch. Ebenso stehen in einigen Ländern nicht ausreichend deutschsprachige Reiseleiter zur Verfügung, so dass sich der örtliche Veranstalter vorbehält, Ausflüge ggf. auch in englischer Sprache durchzuführen.

Preise der Landausflüge
Die aufgeführten Preise der Landausflüge gelten pro Person und schließen die genannten Beförderungsleistungen, Eintrittsgelder und Mahlzeiten laut Leistungsbeschreibung ein. Zusatzkosten wie z. B. eventuell anfallende Foto-/Videogebühren sind, sofern in der Ausflugsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, im Preis des Landausflugs nicht enthalten. Die örtlichen Agenturen behalten sich vor, die ausgeschriebenen Ausflugspreise aus unvorhersehbaren Gründen, wie z. B. erheblichen Preisänderungen seitens der Leistungsträger oder Währungsschwankungen, zu ändern.

Kinderermäßigungen auf den Landausflügen
Kinder unter vier Jahren fahren auf allen Landausflügen kostenlos mit, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass einige besondere Landausflüge von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Ist das Feld mit dem Kinderpreis leer, so ist dieser Landausflug nicht für Kinder geeignet bzw. erst ab einem gewissen Alter oder einer gewissen Größe möglich. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Ausflugstext. Kinder im Alter von 4 bis 14 Jahren erhalten auf den meisten Landausflügen eine Kinderermäßigung. 

Teilnahme von Kindern/Jugendlichen an den Landausflügen 
Bitte beachten Sie, dass Kinder nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson an unseren Landausflügen teilnehmen dürfen. Jugendliche ab 16 Jahren können mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten auch unbegleitet an den meisten Landausflügen teilnehmen. 

Kleidung
Sofern keine besonderen Kleidungsvorschläge in der Beschreibung der Landausflüge enthalten sind, empfehlen wir funktionelle Kleidung und bequemes Schuhwerk. Eine Jacke oder einen Pullover sollten Sie mitnehmen, da die Busse und Gebäude in der Regel klimatisiert sind. Auf Landausflügen wie Stadtrundgängen, Wanderungen oder (wasser-)sportlichen Touren haben Sie mit (rutsch-)festen Turnschuhen immer einen sicheren Halt. 

Verhalten während der Landausflüge 
Den Anweisungen der Reiseleiter und ggf. des Servicepersonals bei Landausflügen, bei denen Fahrräder, Fahrzeuge, Boote, Pferde oder ähnliches ausgeliehen werden, ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verhaltensregeln, die Sie bei der Einweisung erhalten, sowie die vor Ort geltenden Verkehrsregeln sind verbindlich. Einige Landausflüge sind mit körperlichen Anstrengungen verbunden. Durch das teilweise ungewohnte Klima reagiert der Körper auf sportliche Aktivitäten anders, als Sie es von zu Hause gewohnt sind, und ermüdet schneller. Achten Sie darauf, genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen und für ausreichenden Sonnenschutz zu sorgen. Um Erkrankungen vorzubeugen, empfehlen wir, auf Verzehr von Leitungswasser, Eiswürfeln, ungeschältem Obst oder nicht durchgegartem Essen zu verzichten. Weitere Gesundheitshinweise finden Sie im Preisteil des TUI Cruises Katalogs. Ein- und Ausfuhr von speziellen Souvenirs wie Korallen, Muscheln und anderen unter Artenschutz fallenden Tier- und Pflanzenprodukten sind verboten. Die aktuellen Zollbestimmungen finden Sie ebenfalls im Preisteil oder unter www.auswaertiges-amt.de.

Schlecht zu Fuß oder Rollstuhlfahrer 
Wir möchten jedem Gast eine größtmögliche Vielfalt an Landausflügen vermitteln. Leider ist ein Teil unserer Landausflüge für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehschwierigkeiten nicht geeignet. Zu Ihrer Information haben wir jeden Landausflug mit einem Schwierigkeitsgrad versehen. Rollstuhlfahrer sollten sich im Voraus um eine geeignete Betreuung (Begleitperson) kümmern, da Hilfestellung an Bord nicht gewährleistet werden kann. Teilnehmer dieser Touren müssen das Ein- und Aussteigen über wenige Stufen des Ausflugsbusses selbständig beherrschen oder über eine kräftige Begleitperson verfügen, die den Teilnehmer ggf. in das Transportmittel heben kann. Zusätzlich beraten Sie unsere Tourguides gern zu den Landausflügen und geben Detailinformationen über die zu laufenden Strecken. 

Achtung - wichtiger Hinweis für Rollstuhlfahrer in Tender-Häfen
Allen Gästen, besonders auch den Gästen mit einer Behinderung, möchten wir jederzeit die Möglichkeit geben, möglichst alle angebotenen Programmpunkte mitzuerleben. Leider sind uns hier technische Grenzen gesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass Gäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, leider in Tender-Häfen das Schiff nicht verlassen können. Dies würde einem verantwortlichen Handeln widersprechen, da eine große Verletzungsgefahr besteht.

Veranstalter der Landausflüge und Haftung 
TUI Cruises ist Vermittler der Landausflüge. Veranstalter und damit haftender Vertragspartner ist die jeweilige Landausflugsagentur vor Ort. Art und Umfang der Versicherung der lokalen Agenturen entsprechen der Gesetzgebung vor Ort und können stark variieren. Bevor wir uns für die Vermittlung einer Ausflugsagentur entscheiden, prüfen wir allerdings sehr genau, ob ein hochwertiger Versicherungsschutz für den jeweiligen örtlichen Veranstalter besteht. Soweit dennoch eine Haftung von TUI Cruises angenommen werden könnte, richtet diese sich nach den aktuellen Ihrem Reisevertrag zugrunde liegenden Reisebedingungen. Die aktuellen Reisebedingungen können Sie im Preisteil des TUI Cruises Kataloges, in Ihrem Reisebüro, online hier sowie am Buchungsschalter einsehen.