Gepäckbestimmungen der An- und Abreise

Gepäckbestimmungen

Für die über TUI Cruises gebuchten Flugan- und -abreisen gelten ebenfalls Gepäckbestimmungen.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Informationen zu Hand-, Sonder- und Übergepäck

Auf Flügen, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen (unabhängig von deren Bestimmungsort) dürfen Flüssigkeiten laut der EU-Handgepäcksregelung nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Pro Person darf nur ein Beutel mitgenommen werden.
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden und bei Bedarf dessen Notwendigkeit nachweisen.

Für die Mitnahme von Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.

Zulässige Handgepäckmaße und –größen auf einen Blick:

Handgepäck
pro Person
Air Berlin Air Malta Condor Germania/
Sun Express
Lufthansa/ Edelweiss Air TUIfly
Anzahl 1 +
Note-
book
1 1 + Note-
book
1 1 1 + Note-
book
Maximalmaße 55cm
x
40cm
x
20cm
50cm
x
45cm
x
18cm
55cm
x
40cm
x
20cm
55cm
x
40cm
x
20cm
55cm
x
40cm
x
20cm
55cm
x
40cm
x
20cm
Maximalgewicht 6 kg
(mit Notebook
8 kg)
8 kg 6 kg 6 kg 8 kg 6 kg
Ausnahmen Business Class:
1 zusätzl. Handgepäck-
stück bis 6 kg
- - - - -

Freigepäck pro Person (Änderungen vorbehalten):
Bitte entnehmen Sie die Freigepäckgrenze für aufzugebenes Gepäck der Tabelle. Sie können auch mehrere Gepäckstücke, die zusammen nicht mehr als die unten stehenden Maximalangaben wiegen, einchecken.
Bitte beachten Sie
jedoch, dass je nach Fluggesellschaft einzelne Gepäckstücke eine Maximalgewichts- und -größenbeschränkung haben und
dass auf allen Lufthansa-Flügen nur noch ein Gepäckstück à 23 kg kostenfrei befördert wird. Dies gilt auch auf allen Air Berlin-Flügen mit Abflug ab dem 01.05.2012.
Auch Kleinkinder unter 2 Jahren haben Anspruch auf 20 kg Freigepäck, zusätzlich kann ein Kinderwagen oder Buggy kostenlos mitgenommen werden. Bei Flügen mit Sun Express oder Air Malta haben Kleinkinder unter 2 Jahren einen Anspruch auf 10 kg Freigepäck, zusätzlich kann ein Kinderwagen oder Buggy kostenlos mitgenommen werden.

ab/bis Economy Class und
Premium Economy Class
Comfort/Business Class
Antalya 20 kg* -
Dubai 20 kg* -
Hamburg 20 kg* -
Las Palmas 20 kg* -
La Romana/ Bridgetown 20 kg* 30 kg
Palma 20 kg* -
Valleta 20 kg* -
Lissabon 20 kg* -

*Auf allen Lufthansa-Flügen wird nur ein Gepäckstück à 23 kg kostenfrei befördert. Dies gilt auch für Air Berlin-Flüge ab dem 01.05.2012. 

Medizinisches Sondergepäck/Rollstühle/Einstieghilfen 
Sind Sie auf einen Rollstuhl und/oder am Flughafen auf Einstiegshilfen angewiesen, so melden Sie diese bitte rechtzeitig, spätestens jedoch drei Werktage vor Abflug, direkt bei der gebuchten Fluggesellschaft telefonisch im Service-Center an. Die Kontaktdaten der Fluggesellschaften finden Sie unter Kontakte.
Bei Flügen mit Lufthansa können Sie die Reservierung direkt über das TUI Cruises Service Team durchführen. Auch auf unseren Air Malta-Flügen sind wir Ihnen gern bei der Anmeldung Ihres medizinischen Sondergepäcks etc. behilflich. Alternativ können Sie dieses aber auch bequem online unter Angabe Ihrer TUI Cruises Buchungsnummer auf Air Malta tätigen.

Sport- und Sondergepäck
Gern können Sie Ihr Lieblingssportgerät mit an Bord nehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Mitnahme von großem Sportgepäck und jeglichem Sondergepäck auf allen Flügen gebührenpflichtig ist und aufgrund begrenzter Ladekapazitäten bis spätestens drei Werktage vor Reisebeginn direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft angemeldet werden muss. Anderenfalls könnte der Transport am Check-In verwehrt werden. Für die Mitnahme von großem, anmeldepflichtigem Sportgepäck (z.B. Tauchgepäck, Fahrräder, Golfgepäck) wird seitens der Fluggesellschaften eine Gebühr für den Hin- und Rückflug erhoben (Änderungen vorbehalten). Hinsichtlich zu beförderndes Tauchgepäck können Tauchlampen nur im Handgepäck befördert werden (anmeldepflichtig!); Glühlampe und Akku sind vorher zu entfernen. Andere Sportgepäckstücke werden mit der anwendbaren Frei-/Übergepäckrate berechnet. Alle Sportgeräte sind transportsicher zu verpacken. Gegebenenfalls wird ein Versicherungsnachweis verlangt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder an die gebuchte Fluggesellschaft.

Übergepäck
Die Beförderung von Gepäck, welches die zulässige Freigepäckgrenze gewichtsmäßig überschreitet, ist auf allen Flügen kostenpflichtig. Bei der Mitnahme von Übergepäck melden Sie dieses bitte für Ihren Hin- und Rückflug direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (bis spätestens drei Werktage vor Abflug) an. Die Aufpreise für Übergepäck werden von den jeweiligen Fluggesellschaften festgelegt (diese Regelung gilt auch für TUI Cruises Vollcharterflüge). Wir weisen darauf hin, dass Sie bei frühzeitiger Anmeldung Ihres Übergepäcks bei diversen Fluggesellschaften den Vorteil günstigerer Raten erhalten als im Vergleich zur Gepäckaufgabe am Flughafen. Die anfallenden Gebühren erfahren Sie in Ihrem zuständigen Reisebüro oder bei der durchführenden Airline.

Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen!